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EBITDA - Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
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EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die in Zusammenhang mit dem erwirtschafteten Ertrag und Cash-Flow eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum steht.
EBITDA ist die Abkürzung für englisch: earnings before interest, taxes, depreciation and amortization. Das heißt wörtlich übersetzt "Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände". In der praktischen Anwendung hat es jedoch die Bedeutung von "Ertrag vor Finanzergebnis, außerordentlichem Ergebnis, Steuern und Abschreibungen". Es werden also außerordentliche (einmalige) Kosten und Aufwendungen ebenso ignoriert wie Zinsen, sonstige Finanzierungsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen.
Das EBITDA wird wie folgt berechnet:
Jahresüberschuss
+ Steueraufwand
- Steuererträge
+ Zinsaufwand
- Zinserträge
- Beteiligungsergebnis
= EBIT
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen
- Zuschreibungen zum Anlagevermögen
= EBITDA
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